top of page

AGB

1.           Geltungsbereich

 

  1. Die im Folgenden näher geregelten Leistungen des Gastwirtes werden ausschließlich auf Basis dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten. Von diesen AGBG 2022 abweichendeoderergänzendeGeschäftsbedingungen desVertragspartners sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.

  2. Der Gastwirt behält sich das Recht vor, jederzeit die AGBG 2022, wenn dies dem Ver- tragspartner zumutbar ist, zu ändern, auf aktuelle Gegebenheiten zu aktualisieren und den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.

 

2.           Begriffsdefinitionen

 

  1.                       Zurverfügungstellung/Verabreichen von Speisen und Getränken im Bewirtungsbetrieb des Gastwirtes

  2.          Ist der zwischen dem Gastwirt und dem Vertragspartner abge

schlossene Vertrag, dessen Schwerpunkt in der Bewirtung liegt und dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.

  1.                         Zubereitung bzw Lieferung von Speisen und Getränken zu einem

außerhalb des Bewirtungsbetriebes des Gastwirtes liegenden vom Vertragspartner bestimmten Leistungsort

  1.                             Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz idgF

  2.       im Sinne des § 3 FAGG

  3.          Räumlichkeiten außerhalb oder innerhalb eines Gebäudes, wo

die Bewirtung der Gäste durch den Gastwirt stattfindet

  1.                          natürliche oder juristische Person, die als Betreiber des Bewir

tungsbetriebes Gäste gegen Entgelt bewirtet bzw Räume ver mietet und damit zusammenhängende Dienstleistungen erbringt

  1.                               natürliche Person, die Bewirtung in Anspruch nimmt. Der Gast ist

in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die in Begleitung des Vertragspartners bewirtet wer den

  1.                           Konsumentenschutzgesetz 1979 idgF

  2.                   im Sinne des § 1 KSchG

  3.                  im Sinne des § 1 KSchG

  4.                 verbindliches Angebot des Vertragspartners auf Abschluss eines

Bewirtungsvertrages

  1.              natürliche oder juristische Person, die als Gast oder für einen

Gast einen Bewirtungsvertrag abschließt

 

3.           Vertragsabschluss/Vertragsinhalt

 

  1. Als Grundlage für das Entgelt gelten die in der jeweils zum Vertragsschlusszeitpunkt aktuellen Preisliste des Gastwirtes angeführten, sowie durch Sonderabsprachen indivi- duell vereinbarten Preise.

  2. Der Vertragspartner hatbei allen Reservierungenseinen vollständigen Namen(Firma), Anschrift, E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) und Telefonnummer, sowie die genaue Anzahl der zu bewirtenden Gäste sowie den Umfang der gewünschten Bewirtung be-

 

4.           Sonderregelungen für Vertragsabschlüsse mit Anzahlung

 

  1. Der Gastwirt istberechtigt, den Bewirtungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dassderVertragspartnereineAnzahlungleistet.IndiesemFallistderGastwirtverpflich- tet, vor derAnnahmederschriftlichen odermündlichenReservierungdesVertragspart- ners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der VertragspartnermitderAnzahlung(schriftlichodermündlich)einverstanden,kommtder Bewirtungsvertrag mit erfolgreicher Abbuchung bzw Bezahlung der Anzahlung zu- stande. Erst ab diesem Zeitpunkt wird der unter der Bedingung einer Anzahlung ge- schlossene Bewirtungsvertrag zweiseitig verbindlich. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die ReservierungvonbeidenSeitenkostenfreiundohneAngabevonGründenstorniertwer-

  2. Mit Annahme des Angebots durch den Gastwirt wird die Anzahlung sofort zur Zahlung fällig,sofernnichteinespätereFälligkeitvereinbartwirdDieKostenfürdieGeldtransak- tion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.

 

5.           Sonderregelungen für Vertragsabschlüsse im Fernabsatz

 

  1. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass der Reservierungsvorgangbei Onlinere- servierungennachBetätigungdesButtons„Kostenpflichtigreservieren“nichtmehrstor- niert oder rückgängig gemacht werden kann.

  2. Der Vertragspartner ist für die korrekte Eingabe/Bekanntgabe der Daten allein verant- wortlich. War der Reservierungsvorgang nur durch Eingabe/Bekanntgabe fehlerhafter oderunvollständigerDatennichtkorrekt,kanndieBuchungentwedermitHilfedesGast- wirteskorrigiertodereineandereReservierungsbestätigungausgestelltwerden.Inallen Reklamationsfällenmussvom Vertragspartnerjedenfalls die Reservierungsbestätigung vorgelegt werden, da ansonsten die Bewirtung durch den Gastwirt abgelehnt werden kann.DieelektronischeReservierungsbestätigungdesGastwirtesdientalseinzigerzu- lässigerNachweisderordnungsgemäßgetätigtenReservierungundistdahervomVer- tragspartnermitzuführenundimFallevonReklamationendemPersonaldesGastwirtes

 

6.           Rücktritt des Gastwirtes vom Bewirtungsvertrag

 

  1. Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe Punkt 4) geleistet, so bleibt die Reser- vierung zwei Stunden nach dem vereinbarten Reservierungszeitpunkt reserviert.

  2. Bis spätestens drei Monate vor der vereinbarten Bewirtung des Vertragspartners bzw derGästekannderBewirtungsvertragdurchdenGastwirtaussachlichgerechtfertigten Gründen durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

 

7.           Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr

 

  1. Ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners ist nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

 

bis 3 Monate

3 Monate bis 14 Tage

14 Tage bis 1 Tag

am letzten Tag

… %

… %

… %

… %

 

  1. Bis zu einer Unterschreitung der reservierten Gästezahl im nachfolgenden Ausmaß ist ein Teilrücktritt im Ausmaß der zu reduzierenden Gästeanzahl ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung des Vertragspartners möglich:

bis 3 Monate

3 Monate bis 14 Tage

14 Tage bis 1 Tag

am letzten Tag

… %

… %

… %

… %

 

  1. Bei Unterschreitung der reservierten Gästezahl um mehr als die unter Punkt 7.3 ge- nannte Gästeanzahl ist ein Teilrücktritt im Ausmaß der zu reduzierenden Gästezahl durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung der unter Punkt

7.2 angeführten Stornogebühren möglich.

  1. Die jeweiligen Stornogebühren berücksichtigen jene Kosten, die sich der Gastwirt auf- grund des Unterbleibens der Leistung(en) erspart hat, und sind von der vereinbarten Gesamtsumme bzw dem Gesamtwert der vereinbarten Leistungen (Speisen und Ge- tränke), etwaigen Pauschalvereinbarungen bzw mangels vereinbarter Konsumations- leistung vom Betrag in der Höhe von EUR 30,00 pro reserviertem Gast zu berechnen.

  2. Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf die unter 7.2 und 7.3 genannten Stornoge- bühren angerechnet.

  3. Der Rücktritt des Vertragspartners entfaltet nur Wirksamkeit, wenn dieser schriftlich er- klärt wird.

 

8.           Behinderungen der Anreise

 

 

9.           Rechte des Vertragspartners

 

  1. Der VertragspartnerhatseineRechtegemäßallfälligenGästerichtlinien(Hausordnung)

 

10.        Pflichten des Vertragspartners

 

 

  1. Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im Übrigen – ebenso wie sonstige Gegenstände – nur mit Zustimmung des Gastwirtes angebrachtwerden.DasAnbringenvonDekorationsmaterialandenWändenunterVer- wendungvonKlebstoffen,Klebestreifen,Möbelheftern,NägelnundSchraubenistunter- sagt. Mitgebrachte Gegenstände sind nach der Veranstaltung unverzüglich vom Ver- tragspartnerzuentfernen.ErfolgtdieEntfernungnichtunverzüglich,hatderGastwirtdie Möglichkeit dies auf Kosten des Vertragspartners durch Dritte durchführen zu lassen, bzw Raummiete für die Aufbewahrung zu verrechnen.

 

11.        Rechte des Gastwirtes

 

  1. Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ister da- mitimRückstand,sostehtdemGastwirtdasgesetzlicheZurückbehaltungsrechtgemäß

§ 471 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht steht dem Gastwirt weiters zur Sicherung seiner Forde- rung aus dem Bewirtungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

  1. Werden vom Gastwirt Sonderwünsche des Vertragspartners oder Gastes erfüllt, so ist derGastwirtberechtigt,dafüreinSonderentgeltzuverlangen.DiesesSonderentgeltbzw die Art der Berechnung ist jedoch vor Leistungserbringung durch den Gastwirt dem Gast/Vertragspartner offenzulegen. Der Gastwirt kann diese Leistungen aus betriebli- chen Gründen auch ablehnen.

  2. Dem Gastwirt steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechnung seiner Leistung zu.

 

12.        Pflichten des Gastwirtes

 

 

13.        Haftungsbeschränkungen

 

  1. Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Gastwirtes – auch für ein- gebrachte Sachen – für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden,

  2. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Gastwirtes sowie seiner Erfüllungsgehilfen–auchfüreingebrachteSachen–fürleichteundgrobeFahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorlie- gendesVerschuldens.Folgeschäden,immaterielleSchädenoderindirekteSchädenso- wie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.

  3. Der Gastwirt bemüht sich, Störungen an vom Gastwirt direkt zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen und sonstigen Einrichtungen umgehend zu beseitigen. Der GastwirthaftetnichtfürAusfälledieserEinrichtungen,sowiedesStromnetzesbzwsons- tiger infrastruktureller Einrichtungen.

  4. Die Haftung ist injedemFall ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und/oderGast deneingetretenenSchadenabKenntnisnichtunverzüglichdemGastwirtanzeigt.Über- diessinddieseAnsprücheinnerhalbvondreiJahrenabKenntnisodermöglicherKennt- nis durch den Vertragspartner bzw Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.

 

14.        Tierhaltung

 

  1. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Gastwirtes und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Bewirtungsbetrieb gebracht werden.

  2. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltesordnungsgemäßzuverwahrenbzwzubeaufsichtigenoderdiesesaufseine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.

  3. Der Vertragspartner bzwsein Versicherer haftendem Gastwirtgegenüber zur ungeteil- tenHandfürdenSchaden,denmitgebrachteTiereanrichten.DerSchadenumfasstins- besondereauchjeneErsatzleistungendesGastwirtes,diederGastwirtgegenüberDrit- ten zu erbringen hat.

 

15.        Gutscheine

 

  1. Gutscheine jeglicher Art werden nicht in bar abgelöst. Der zeitliche Geltungsraum von Gutscheinen wird auf dem jeweiligen Gutschein festgeschrieben und definiert, wobei diese spätestens mit Ablauf einer Frist von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum eingelöst oder umgetauscht werden müssen. Bei Verlust von Gutscheinen jeglicher Art wird vom Gastwirt kein Ersatz geleistet.

 

16.        Abänderung des Bewirtungsvertrages

 

  1. Der Vertragspartnerhatkeinen Anspruchdarauf,dassdieArtunddasAusmaßderBe- wirtung abgeändert werden. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Abände- rungdesBewirtungsvertragesrechtzeitigan,sokannderGastwirtderAbänderungdes Bewirtungsvertrages zustimmen. Den Gastwirt trifft dazu keine Verpflichtung.

 

 

17.        Beendigung des Bewirtungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

 

Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;

  • die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.

Bei Auflösung des Bewirtungsvertrages aus wichtigen Grund ist der Vertragspartner zur Bezahlung des Entgelts vorbehaltlich Punkt 17.3 verpflichtet.

  1. Der Gastwirt wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme sei- nes Leistungsangebotserspartoder was er durch anderweitige Bewirtungerhalten hat. EineErsparnisliegtnurdannvor, wennderBewirtungsbetriebimZeitpunktderNichtin- anspruchnahme der vom Gast bestellten Bewirtung vollständig ausgelastet ist und auf Grund des Nichterscheinens des Vertragspartners weitere Gäste bewirtet werden kön- nen. Die Beweislast für die Ersparnis trägt der Vertragspartner.

 

18.        Erkrankung, Unfall oder Tod des Gastes während der Bewirtung

 

 

  1. Der Gastwirt hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall ge- gen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:

    • Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw, soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung, dem Unfall oder dem Todesfall verunrei- nigt oder beschädigt wurden;

    • Entgelt für vom Gast in Anspruch genommene Bewirtungsleistungen, zzgl allfälliger Kosten der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung oä;

 

19.        Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

 

  1. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Aus- schluss der RegelndesInternationalen Privatrechts(insbesondereIPRG und EVÜ) so- wie UN-Kaufrecht.

  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Gastwirtes,wobeiderGastwirtüberdiesberechtigtist,seineRechteauchbeijedeman- deren örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

 

20.        Sonstiges

 

  1. Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an den Vertragspartner, welcher die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen be- stimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder das Ereignis fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten be- stimmte Fristen beziehen sich auf diejenigen Tage der Woche oder des Monates, wel- cher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählenist.FehltdieserTagindemMonat,istderindiesemMonatletzteTagmaßgeblich.

  2. Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.

  3. Der Gastwirt ist berechtigt, gegen Forderungen des Vertragspartners mit eigenen For- derungenaufzurechnen.DerVertragspartneristnichtberechtigt,miteigenenForderun- gen gegen Forderungen des Gastwirtes aufzurechnen; dies gilt für Konsumenten dann nicht, wenn derGastwirt zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ge- richtlich festgestellt oder vom Gastwirt anerkannt ist.

bottom of page